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Leitungsverlegung im Aufzugsschacht
BauO NRW, GPSG, Aufzugsverordnung, TRA 200, LAR des Landes NRW
Fragestellung
In einer Eigentümergemeinschaft müssten zur Optimierung der Heizung im Treppenhaus mehrere Datensammler montiert werden, die aber einen Netzanschluss 230V benötigen. Nun habe ich in verschiedenen Informationsquellen vergeblich nach evtl. Vorschriften/ Hindernissen für die Verlegung der Zuleitung im Aufzugsschacht gesucht. Der Aufzugsschacht stelle die einzige durchgehende Verbindung im Haus dar. Die Kabelverlegung wäre damit auch nicht zu sehen. Eine m.E. schlechte Lösung wäre die Verlegung in einem neu zu installierenden Kabelkanal an den Treppenhausfenstern entlang. Deckendurchbrüche sind dabei nicht zu vermeiden. In jedem zweiten Stockwerk soll so ein Datensammler angebracht werden. Das in einem Schutzrohr verlegte Kabel innerhalb des Aufzugsschachts stellt m. E. kein Problem dar. Evtl. kämen halogenfreie Kabel zum Einsatz. Die Strombelastung des Kabels ist sehr gering uns es könnte eine separate Absicherung vorgesehen werden.
Darf ich diese Installation so durchführen?
W. B., Nordrhein-Westfalen
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