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Leitungen für Brandmeldeanlagen Zusatzanfrage
DIN VDE 0833-2, DIN 4102-12
Fragestellung
(Zusatzanfrage zum Beitrag »Leitungen für Brandmeldeanlagen Funktionserhalt bei Stichleitungen« in »de« 6/2008, S. 42 ff.)
Zu diesem Fachartikel haben wir eine Verständnisfrage. Dort heißt es auf Seite 42, zweite Spalte, letzter Absatz: das im ersten Fall (wenn also Leitungen ausschließlich in Räumen verlegt, die durch automatische Brandmelder überwacht werden) folgende Möglichkeiten bestehen:
a) Stichleitung oder
b) eine Ringleitung, wenn Hin- und Rückleitung nicht brandschutztechnisch verlegt sind.
Lautet nun der Umkehrschluss: Hin- und Rückleitung dürfen im gleichen Raum verlegt werden, wenn dieser durch automatische Brandmelder überwacht wird?
Unserer Meinung darf das nicht sein. Dann könnten wir ja Hin- und Rückleitung auch im gleichen Steigeschacht verlegen (der mit Meldern überwacht wird). VDE 0833-2 fordert doch auch ganz allgemein, das eine Störung in einem Abschnitt eines Übertragungsweges die bestimmungsgemäße Funktion der Anlage nicht beeinträchtigen darf.
Antwort (PDF-Version für "de"-Abonnenten)
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