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Montage und Vergütung von Putzausgleichsringen
DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1); DIN EN 60529 (VDE 0470-1);
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410), DIN 49073
Fragestellung
Wir installierten im Zeitraum zwischen den Jahren 2007 und 2008 ein Einfamilienwohnhaus mit dem Bussystem KNX. Außerdem stand der gesamte Auftrag unter dem Motto »zeitgemäße Elektroinstallation«. Kurz vor Fertiginstallation der UP-Schalt- und Steckgeräte beauftragte uns der Bauherr und der zuständige Elektroplaner, auf allen UP-Schalterdosen welche etwa 12 ... 14mm Abstand von der Putzfertigkante hatten, Putzausgleichsringe mit 12mm Höhe zu montieren. Ein großer Teil der Putzausgleichsringe wurde uns vom Elektroplaner, welcher gleichzeitig Geschäftsführer eines Elektroinstallationsbetriebes ist, beigestellt. Bei der Schlussrechnungsprüfung wurden die angefallenen Monteurstunden für die Montage der Putzausgleichsringe nicht anerkannt. Dazu haben wir folgende Fragen:
1) Müssen grundsätzlich Putzausgleichsringe montiert werden, z.B. bei 12 ... 13mm Differenz?
2) Wie viel darf der Abstand zwischen Vorderkante UP-Gerätedose und Fertigputzkante maximal betragen?
3) Ist es richtig, das eine Krallenmontage der UP-Geräte in Deutschland im Privatbereich nicht mehr zugelassen ist?
Antwort (PDF-Version für "de"-Abonnenten)
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